Grundlagen der Entgeltfortzahlung im Minijob
Als Minijobber hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, genauso wie regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir für eine bestimmte Zeit dein Gehalt weiterzahlen muss, wenn du aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig bist. Die Regelungen hierzu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt.
Die Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen. Innerhalb dieser Zeit erhältst du weiterhin deinen regulären Arbeitslohn. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber umgehend mitteilst, dass du erkrankt bist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegst. Diese AU stellt der Arzt aus und bescheinigt, dass du aufgrund deiner Erkrankung deine Arbeit nicht ausüben kannst.
Was du bei Krankheit im Minijob beachten musst
Wenn du im Minijob erkrankst, solltest du folgende Schritte beachten:
- Arbeitgeber informieren: Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit. Dies kannst du telefonisch oder per E-Mail tun.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen: Lege deinem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag deiner Erkrankung die AU vor. Diese Frist kann in deinem Arbeitsvertrag anders geregelt sein.
- Krankenkasse informieren (optional): In der Regel ist dein Arbeitgeber für die korrekte Abwicklung der Entgeltfortzahlung zuständig. Falls es zu Problemen kommt, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden.
Wie die Entgeltfortzahlung im Detail funktioniert
Während der ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Dies gilt auch für Minijobs. Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht in der Regel deinem durchschnittlichen Arbeitslohn der letzten zwölf Monate. Wenn du unregelmäßig gearbeitet hast, wird ein Durchschnittswert aus den letzten Wochen oder Monaten zugrunde gelegt.
Beispiel: Angenommen, du verdienst in deinem Minijob durchschnittlich 400 Euro pro Monat. Wenn du aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bist, zahlt dein Arbeitgeber dir bis zu sechs Wochen lang weiterhin 400 Euro. Nach den sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Was passiert nach den sechs Wochen?
Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber hast du möglicherweise Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dies hängt davon ab, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist.
Pflichtversicherung: Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist (z.B. durch einen anderen Hauptberuf), hast du Anspruch auf Krankengeld. Du musst dich bei deiner Krankenkasse melden und die AU vorlegen. Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent deines Bruttoentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoentgelts beträgt.
Versicherungsfreiheit: Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert bist (z.B. privat versichert oder Familienversicherung), erhältst du kein Krankengeld. Informiere dich in diesem Fall über alternative Möglichkeiten, wie du finanzielle Unterstützung erhalten kannst.
Sonderfälle und wichtige Hinweise
Es gibt einige Sonderfälle, die du beachten solltest:
- Minijob und mehrere Arbeitsverhältnisse: Wenn du mehrere Minijobs hast, musst du jedem Arbeitgeber deine AU vorlegen. Jeder Arbeitgeber zahlt dann für die Dauer der Entgeltfortzahlung das Gehalt für die jeweilige Beschäftigung weiter.
- Wartezeit: Für die Entgeltfortzahlung gibt es in der Regel keine Wartezeit. Dein Anspruch besteht ab dem ersten Tag deiner Beschäftigung.
- Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Achte auf mögliche Ausschlussfristen in deinem Arbeitsvertrag. Diese legen fest, innerhalb welcher Frist du deine Ansprüche geltend machen musst.
- Vorerkrankungen: Vorerkrankungen haben in der Regel keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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